Gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation
Gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation nach § 42 b Abs. 2 VVG in Verbindung mit § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VVV)
- Firma: Malburg GmbH, Eurotreuhand GmbH pers. haftender Gesellschafter: Jörg P. Malburg
- Rechtsstellung: Versicherungsmakler nach § 93 HGB bzw. § 34d der Gewerbeordnung (*)
- Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter (Malburg GmbH HRB 14338), (Eurotreuhand GmbH HRB 16563)
- Eintragung im Vermittlerregister: (Malburg GmbH D-4J99-DNKQ2-92), (Eurotreuhand GmbH D-3LZN-1TUOH-08)
- Registerstelle DIHK nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 der VersVermV: Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- (DIHK) e. V., Breite Straße 29 10178 Berlin
- Telefon: 0-180-500 585-0 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
- www.vermittlerregister.info
- Beteiligungsverhältnisse: Es existieren keine Beteiligungen an oder von Versicherungsunternehmen
- Berufshaftpflichtversicherung: Es besteht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme.
Beschwerdestellen
Private Versicherungen außer private Kranken‐, Kredit‐ und Rückversicherungen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632, 10006 Berlin, Tel.: 018 04/22 44 24, Fax: 018 04/22 44 25 (20 Cent/
Gespräch DTAG), Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
Private Krankenversicherungen
Ombudsmann Private Kranken‐ und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13, 10117 Berlin
Telefon: 01802/55 04 44 (0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz), Fax: 030/20 45 89 31
Internet: http://www.pkv‐ombudsmann.de
Begriffserklärung zum Status:
Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist in erster Linie verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist demzufolge nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten der verschiedenen Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen, welche er dem Kunden benennt.
Versicherungsvertreter ( Mehrfachagent )
Der Versicherungsvertreter ist Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der von ihm vertretenen Versicherer. Er ist in erster
Linie verpflichtet die Interessen der von ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren und steht damit auf der Seite der von ihm vertretenen Versicherer. Der Versicherungsvertreter ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er wird diese Versicherer seinen Kunden benennen.
Gebundener Versicherungsvertreter
Der gebundene Versicherungsvertreter ist Handelsvertreter oder Angestellter und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versicherung bzw. Organisation. Er ist in erster Linie verpflichtet die Interessen der von ihm vertretenen Versicherung bzw. Organisation gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit auf der Seite der von ihnen vertretenen Versicherung bzw. Organisation, da er weisungsgebunden ist.
Allein der Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden!



